Kindersitz im Auto – ein absolutes Muss

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kinder, die jünger sind als 12 Jahre und kleiner als 150 Zentimeter, nur mit einem Kindersitz im Auto befördert werden dürfen. Ein solcher Sitz verfügt über spezielle Rückhaltesysteme beziehungsweise erhöht die Sitzposition soweit, dass der fahrzeugeigene Sicherheitsgurt optimal über den Körper geführt wird und die Sicherheit im Fall eines Aufpralls erhöht. Wer gegen diese Regelung verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.

Für Europa garantiert eine einheitliche Prüfnorm die Einhaltung der gültigen Sicherheitsstandards. Die aktuell zugelassenen Prüflabel lauten ECE-R-44/03 und ECE-R-44/04. Beim Kauf eines neuen Kindersitzes sollte das Vorhandensein des Zertifikats in der Regel gewährleistet sein, aber bei einem gebrauchten Kindersitz muss man unbedingt darauf achten, dass eines der beiden genannten Prüfsiegel auf dem Sitz vorhanden ist. …mehr »


Veröffentlicht in Auto-Zubehör am 19.11.2010
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Mach Dein Auto straßensicher

Als Segelschiff mit Rädern ausgestattet, wurde vor Hunderten von Jahren versucht, näher an die heuten Autos heran zukommen. Erst 1886 wurde der Verbrennungsmotor als Antrieb genutzt. Nach Carl Benz bauten Gottlieb Däumler, später Daimler entwickeltere Fahrzeuge. Die Fahrzeuge hatten in der Regel nur drei Räder, welche später mit vier Rädern ausgestattet wurden. …mehr »


Veröffentlicht in Auto am 14.10.2010
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