Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug beim Kauf sowie den laufenden Kosten privater Gegenstände für Unternehmer nicht möglich. Doch bezüglich des Autos gibt es eine interessante Ausnahme und zwar genau dann, wenn jemand mit seinem Privat-PKW auch beruflich unterwegs ist. Diese Nutzung sollte mindestens 10 Prozent der kompletten Auslastung ausmachen, wobei die Zuordnung des Fahrzeuges zum Unternehmensvermögen im Vorhinein durch ein Schreiben an das Finanzamt erfolgen sollte. Diese Ausnahme der Geltendmachung einer steuerlichen Erleichterung betrifft allerdings lediglich die Umsatzsteuer, nicht die Ertragsteuer. Bezüglich letztgenannter Steuer hat der Unternehmer ein individuelles Wahlrecht, wenn er sein Auto zwischen 10 und 50 Prozent betrieblich nutzt.
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