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Winterreifenpflicht und viele Fragen – Chaos statt Klarheit

Die umstrittene Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Thema „konkrete Winterreifenpflicht“ ist in Kraft, die Reifenbestände sind dünn und viele Autofahrer verunsichert. Statt einer klaren Formulierung sowie einem genau definierten zeitlichen Rahmen spricht der Gesetzgeber wieder einmal von winterlichen Verhältnissen. So führt die Änderung der StVO, die eigentlich Klarheit bringen soll, vor allem Reifenproduzenten und Autohäuser ins Chaos.

Am 26. November 2010 wurde es nun endgültig beschlossen: der Bundesrat stimmte einer Änderung der StVO zu. Seit dem 4. Dezember 2010 ist die lang diskutierte, gesetzlich geregelte, Winterreifenpflicht in Deutschland in Kraft getreten, nachdem sie am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Seit diesem Datum sind bei entsprechenden Straßenverhältnissen sogenannte M+S Reifen (die Abkürzung steht für Matsch und Schnee) Pflicht, ansonsten droht dem Fahrer ein Bußgeld. Gemeint ist mit winterlichen Verhältnissen jede Form von Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte. Entsprechend geeignete Winterreifen haben seitlich die bekannte M+S Markierung und ein deutlich stärkeres Profil als Sommerreifen. Sie bieten zuverlässigen Grip auch bei schwierigen Verhältnissen. Aber im Gesetz sind keine expliziten Winterreifen vorgeschrieben. Die M+S Reifen gibt es ebenso in einer ganzjahrestauglichen Allwetter-Variante. Da der Gesetzgeber nur die M+S Kennzeichnung fordert, kann, wer möchte, also auch mit Allwetterreifen fahren, ohne ein Bußgeld zu riskieren.


Gleichzeitig verzichtet die Neuregelung der StVO wieder auf die Festlegung eines fixen Zeitraums, innerhalb dessen die Winterreifenpflicht gelten soll. Hierin besteht ein klarer Nachteil des Gesetzesentwurfs: Nicht Monate dienen als Ermessensgrenze, sondern der recht schwammige Begriff von glatten Straßenverhältnissen.

Die Winterreifenpflicht gilt generell für alle Motorkraftfahrzeuge, das heißt nicht nur für PKW, sondern ebenso für ausländische Fahrzeuge, für Mietwägen, Busse, Lkw und auch für Motorräder! Grundsätzlich wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Also besser vor Antritt der Fahrt über die Bereifung informieren.

Wer bei Schnee ohne Winterreifen von der Polizei kontrolliert wird, muss mit 40 Euro Bußgeld rechen. Behindert jemand aufgrund mangelnder Winter-Bereifung den Verkehr, riskiert er nicht nur ein Bußgeld von 80 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg. Sollten fehlende M+S Reifen der Grund für einen Unfall sein, kann die Versicherung dem Verursacher die Zahlung seines Schadens teilweise oder ganz verweigern (zulässige Leistungskürzung der KFZ-Versicherer).

Da die Winterreifenpflicht parallel zum einem heftigen, bundesweiten Wintereinbruch beschlossen wurde, sind Winterreifen vielerorts Mangelware. Wer zu spät an eine Umrüstung gedacht hat, schaut jetzt in die Röhre.

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Veröffentlicht in Reifen am 16.12.2010
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