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Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds: Was es zu beachten gilt

Einfache Anmeldung: Für Mofas und Mopeds braucht es – im Gegensatz zum Motorrad – nur ein Versicherungskennzeichen und keine gesonderte Anmeldung beim Straßenverkehrsamt. Die Versicherungskennzeichen gelten jeweils ein Jahr lang und können problemlos bei Banken und Versicherungen gekauft werden. Das Gültigkeitsjahr beginnt immer am 1. März. In jedem Jahr wird dazu eine andere Farbe der aufgebrachten Ziffern- und Buchstabenkombination verwendet.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge auf deutschen Straßen. Autos, Motorräder, Mofas – alles, was durch einen Motor auf öffentlichen Straßen angetrieben wird, muss versichert werden. Für Mofas und Moped ist das aber um einiges einfacher als bei größeren Fahrzeugen: Diese können das Versicherungskennzeichen nutzen: Mit diesem Kennzeichen wird die KFZ-Haftpflichtversicherung automatisch gezahlt. Minderjährige müssen dafür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Das Versicherungskennzeichen gilt für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die allerdings nicht mehr als 50ccm Hubraum besitzen dürfen und die Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht übertreffen. Eine Ausnahme gilt dabei für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion. Diese dürfen bis zu 60 km/h schnell sein. Allerdings gilt dabei die Vorgabe, dass diese schon vor dem 1. März 1992 versichert waren und nicht erst nach diesem Datum auf die Straße gekommen sind. Zusätzlich zu diesen Fahrzeugen müssen auch Quads mit bis zu 50ccm Hubraum, Segways, Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle mit über 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ein solches Versicherungskennzeichen tragen.

Das jeweilige Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet im darauf folgenden Jahr am letzten Tag des Februars. Dabei ändert sich jedes Jahr die Farbe der Beschriftung der Kennzeichen. 2011 gab es schwarze Buchstaben und Ziffern, 2012 waren diese blau und bei Versicherungskennzeichen für das Jahr 2013 sind diese Zeichen in grüner Farbe aufgebracht. Zusammengesetzt wird das Kennzeichen aus einer jeweils dreistelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Die drei Buchstaben werden dabei für die Versicherung vergeben, die das Kennzeichen ausgegeben hat und somit die Versicherung abgeschlossen hat. Die dreistellige Nummer wird meistens rein zufällig vergeben. Mofas und Mopeds brauchen nicht beim Straßenverkehrsamt an- und abgemeldet werden. So ist – im Gegensatz zu den Kennzeichen beim Auto und Motorrad – nicht ersichtlich, aus welchem Landkreis der Fahrer kommt, sondern nur, bei welcher Versicherung er das Kennzeichen erworben hat. Wer keine gültige Versicherung nachweisen kann, macht sich strafbar.

Veröffentlicht in Motorrad am 21.02.2013
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